Vorsorgevollmacht und Vertrauenspersonen
Eine wirksame Vorsorgevollmacht kann eine vertraute Person zur rechtlichen Vertretung ermächtigen. Entscheidend sind Reichweite und Eignung im konkreten Fall. Für Beratung zur Vollmacht und zu betreuungsrechtlichen Fragen wenden Sie sich an die Betreuungsbehörde Oberspreewald-Lausitz oder an die örtlich zuständige Betreuungsbehörde.
Sozialleistungen und Behördenberatung
Geht es um einen Antrag oder eine ausstehende Leistung, sind zunächst die zuständige Leistungsstelle und deren Beratung wichtig: etwa Sozialamt, Jobcenter oder Pflegekasse. Unterstützung beim Verstehen und Stellen von Anträgen kann eine soziale Beratungsstelle leisten. Eine ausbleibende Leistung macht für sich allein noch keine rechtliche Betreuung erforderlich.
Assistenz und Teilhabe
Assistenzleistungen der Eingliederungshilfe können Menschen bei der selbstbestimmten Lebensführung und Teilhabe unterstützen. Welche Leistung in Betracht kommt, wird individuell geklärt. Die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) bietet eine Suche nach Beratungsangeboten.
Pflege und Alltag
Bei Pflegebedarf beraten Pflegekassen und Pflegestützpunkte zu Leistungen und örtlichen Angeboten. Ambulante Dienste, Haushaltshilfen und Nachbarschaftshilfe können praktische Aufgaben übernehmen; bei ehrenamtlicher Nachbarschaftshilfe sind Umfang und Verlässlichkeit vor Ort zu klären. Die Website des Landkreises Oberspreewald-Lausitz führt zum örtlichen Pflegestützpunkt.
Familienhilfe
Wenn Kinder und Erziehung betroffen sind, kann das örtliche Jugendamt zu Hilfen zur Erziehung beraten, darunter sozialpädagogische Familienhilfe. Diese Hilfe richtet sich an Familien und ersetzt keine rechtliche Vertretung eines volljährigen Menschen in anderen Angelegenheiten.
Schulden und Wohnraum
Bei Überschuldung ist eine anerkannte Schuldner- und Insolvenzberatung die passende fachliche Anlaufstelle. Bei drohendem Wohnungsverlust kommen außerdem Wohnungsnotfallhilfe, Sozialamt und Beratung durch Mieterorganisationen in Betracht. Je nach Lage können mehrere Angebote zusammen nötig sein.
Ehrenamtliche rechtliche Betreuung
Auch eine ehrenamtlich geführte Betreuung wird gerichtlich bestellt und ist rechtliche Betreuung. Sie ist keine Hilfe außerhalb der Betreuung. Zur Eignung, Auswahl und Begleitung beraten die Betreuungsbehörde und örtliche Betreuungsvereine.
Rechtlicher Ausgangspunkt: § 1814 BGB. Zur ehrenamtlichen Betreuung: § 19 BtOG. Die aufgeführten Stellen sind Anlaufstellen, keine automatische Empfehlung oder Zusage einer Leistung.